HostifiX
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AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Hosting

HostifiX
Crön 48
47809 Krefeld

- nachfolgend HostifiX -

§ 1 Geltungsbereich

HostifiX erbringt für gewerbliche und private Kunden verschiedene Hostingdienstleistungen. Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung von Webspace durch den Anbieter, das zur Verfügung stellen von virtuellen Servern, die Anbindung der Kundenwebsite an das Internet sowie je nach gewähltem Leistungspaket die Registrierung und Konnektierung einer oder mehrere Domains sowie von standardisierten Webdesignleistungen für den Kunden. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Die Website des Anbieters im Internet stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot auf Vertragsschluss abzugeben. HostifiX kann dieses Angebot innerhalb von 3 Werktagen durch Zusendung einer Annahmebestätigung per E-Mail oder durch Ausführen der vertragsgegenständlichen Leistung annehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt. Ein genereller Anspruch auf Nutzung des Dienstes besteht nicht. HostifiX behält sich vor, den Vertragsschluss mit Nutzern ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

§ 3 Leistungsumfang

HostifiX überlässt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Nutzung, der zur Speicherung der übermittelten Inhalte geeignet ist. Bei diesem Server handelt es sich um Server eines Dritten, zu dessen Nutzung HostifiX berechtigt ist. Vertragsgegenstand ist je nach gewähltem Paket zusätzlich die Anbindung der Kundenwebsite an das Internet sowie das Registrieren und Konnektieren einer oder mehrerer Domains. Der jeweilige Leistungsumfang richtet sich nach den jeweils gewählten Leistungs- Paketen. Die technischen Spezifikationen und Leistungen sind auf der Website des Anbieters in den Leistungsbeschreibungen detailliert dargestellt.

§ 4 Domainregistrierung

Bei der Verschaffung und Pflege von Domains ist HostifiX im Verhältnis zwischen Kunden und dem jeweiligen Registrar lediglich als Vermittler tätig. Im Rahmen der Domainregistrierung gelten die jeweiligen Bedingungen des Registrars für die Registrierung und Verwaltung von Top Level Domains sowie der entsprechenden Sub Level Domains. Die Nutzungsbedingungen der Registrare finden Sie auf der Übersichtsseite der jeweiligen Domainendungen HostifiX hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden kann oder frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter wie Namensrechte oder Markenrechte verletzt. HostifiX führt die Registrierung der gewünschten Domain erst nach Eingang der vereinbarten Vergütung auf dem Konto des Anbieters aus.

§ 5 Laufzeit des Vertrages/ Kündigung

Die Laufzeit der Verträge richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gewählten Paket auf der Website des Anbieters. Soweit dort keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden, verlängert sich der Vertrag um die jeweilige Laufzeit, wenn er nicht 4 Wochen vor Ablauf der gewählten Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung kann per Brief, Telefax oder E-Mail sowie aus dem Kundenbereich auf der Website erfolgen. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde die unter § 7 benannten Pflichten schuldhaft verletzt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter auch vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder für einen länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der mindestens einem zweimonatlichen Entgelt entspricht, in Verzug gerät. der Kunde vorsätzlich hinsichtlich der von ihm zum Zwecke seiner Registrierung mitgeteilten Kundendaten falsche Angaben macht; wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Die Kündigung muss im Falle einer Domainregistrierung die Angabe enthalten, ob eine Löschung der Domain sofort oder zum Ende der Vertragslaufzeit oder eine Freigabe der Domain zum Providerwechsel erfolgen soll. Der Kunde hat ab dem Tag der Kündigung 30 Tage Zeit den Providerwechsel durchzuführen. Sollte der Providerwechsel (Transfer) innerhalb dieser Zeit nicht vollständig abgeschlossen sein, so wird die Freigabe zum Providerwechsel der Domain(s) wieder aufgehoben. Die vertraglichen Abrechnungszeiträume laufen ungekündigt weiter. Im Falle der Kündigung durch den Kunden werden sämtliche Inhalte des Kunden gelöscht. Im Falle des Providerwechsels steht dem Anbieter ein Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf die Freigabeerklärung gegenüber dem neuen Provider zu, soweit der Kunde die vertragsgemäß geschuldete und fällige Vergütung noch nicht oder nicht vollständig erbracht hat.

§ 6 Vergütung, Zahlungsverzug und Mahnung

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Anbieters dargestellten Preise. Die Zahlung der vereinbarten Vergütung ist möglich per Überweisung, über den Dienst von Paypal und SOFORT Überweisung. HostifiX stellt seine Leistungen monatlich in Rechnung. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist HostifiX berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für den Fall, dass HostifiX einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann HostifiX die entstandenen Mahnkosten geltend machen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, ist HostifiX berechtigt, die hierdurch entstandenen Kosten zu berechnen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

§ 7 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die bei der Anmeldung angegebenen Daten korrekt und vollständig sind. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich über Änderungen der Anmeldedaten zu unterrichten. Der Kunde verpflichtet sich, den überlassenen Webspace nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu verwenden. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass seine Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die betrifft insbesondere die gesetzliche Pflicht zur Anbieterkennzeichnung (Impressum). Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Prüfungspflicht des Anbieters hierfür besteht nicht. Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Es ist den Kunden ausdrücklich untersagt, die durch den Anbieter zur Verfügung gestellten Server zur Versendung unaufgeforderte Werbe-E-Mails (Spam-Mails) oder zum Betrieb von Tauschbörsen oder Filesharing-Netzwerken zu nutzen. Untersagt ist auch das Verbreiten folgender Daten, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist: Daten mit pornographischen oder jugendgefährdenden Inhalten Daten mit volksverhetzenden Inhalten oder Inhalten verfassungsfeindlicher Organisationen Daten, deren Verwertung und öffentliche Wiedergabe Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder gewerbliche Schutzrechte (Patente, Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmuster) verletzen Daten, die das Recht Dritter am eigenen Bild, Namens- oder Persönlichkeitsrechte verletzen ausführbare Programme, die Viren oder Trojaner enthalten Der Kunde hat seine auf dem Server aufgespielten Programme regelmäßig zu aktualisieren, so dass die Sicherheit und Verfügbarkeit der Server des Anbieters nicht durch fehlerhafte und veraltete Programme beeinträchtigt werden. HostifiX kann Dienste sperren, wenn dadurch die Sicherheit und Verfügbarkeit der Server beeinträchtigt werden. Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes eine Nutzerkennung und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist nur dann berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz einem Dritten zu überlassen, wenn HostifiX einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte in Textform zugestimmt hat. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzungsüberlassung teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich geschehen soll. Der Kunde sorgt für eine regelmäßige Sicherung seiner auf dem Server hinterlegten Inhalte. Eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherung der Inhalte seitens des Anbieters besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht.

§ 8 Verfügbarkeit, Gewährleistung und Haftung

HostifiX haftet für die Erreichbarkeit seiner Internet-Webserver. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einfluss- oder Verantwortungsbereich des Anbieters liegen (z. B. höhere Gewalt, nicht zurechenbares Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Der Zugang zu den Servern kann durch den Anbieter beschränkt werden, soweit dies für die Aufrechterhaltung und Sicherheit des Netzbetriebes, hier insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten erforderlich ist. Die Gewährleistungsrechte des Kunden sind hiervon nicht berührt. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet HostifiX nur dann, wenn diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen der Garantiehaftung bleiben hiervon unberührt. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Anbieters auf den nach Art des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

§ 9 Haftungsfreistellung

Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Abwehr von Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Anbieter aufgrund der vom Kunden übermittelten Inhalte oder aufgrund einer Rechtsverletzung bei der Domainregistrierung geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz der zur Rechtsverfolgung notwendigen erforderlichen Aufwendungen verpflichtet, die dem Anbieter durch die rechtliche Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der vom Kunden eingestellten Inhalte oder aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter durch die Domainregistrierung entstehen. Die Ersatzpflicht tritt nur ein, soweit den Nutzer bezüglich des die Rechtsverfolgung auslösenden Handelns oder Unterlassens ein Verschulden trifft.

§ 10 Verantwortlichkeit für Inhalte

HostifiX haftet nicht für die Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Art und Güte oder Glaubwürdigkeit der von den Kunden eingestellten Inhalte. Die veröffentlichten Inhalte stellen keine Meinungsäußerung des Anbieters dar, insbesondere macht sich HostifiX die Inhalte der Kunden nicht zu Eigen. Nach den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen des TMG sind Diensteanbieter nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder ohne konkrete Anhaltspunkte nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Eine Haftung gegenüber Dritten kommt nur dann in Betracht, wenn HostifiX Kenntnis von den rechtswidrigen Handlungen oder Informationen hat, im Falle von Schadensersatzansprüchen Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird oder HostifiX nicht unverzüglich tätig geworden ist, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren. Nach Mitteilung entsprechender Rechtsverletzungen durch Dritte wird HostifiX unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Rechtsverletzung für die Zukunft zu unterbinden

§ 11 Sperrung von Inhalten, Ausschluss von Nutzern

Soweit konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Nutzer den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der Regelungen in § 7 dieses Vertrages für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte nutzt oder die veröffentlichten Inhalte die Rechte Dritte verletzen ist HostifiX berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte über das World Wide Web durch geeignete Maßnahmen zu sperren. HostifiX ist berechtigt, Nutzer bei einem Verstoß gegen die in § 7 benannten Verhaltensregeln zu verwarnen sowie nach wiederholen Verstößen dauerhaft von der Nutzung des Dienstes auszuschließen. Die berechtigten Interessen der Betroffenen werden hierbei berücksichtigt, insbesondere die Frage, ob den Nutzer ein Verschulden an der Rechtsverletzung trifft. Soweit ein Nutzer von der Nutzung des Dienstes ausgeschlossen wurde, ist es ihm untersagt, sich für den Dienst des Anbieters erneut anzumelden und diesen zu nutzen, gleich unter welchem Namen dies geschieht. Die Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung von Rechtsverstößen bleibt hiervon unberührt. Im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorschriften ist HostifiX verpflichtet, Strafverfolgungsbehörden und Gerichten die notwendigen Daten zu Zwecken der Strafverfolgung zur Verfügung stellen.

§ 12 Datenschutz

Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden bzw. nur soweit dies für die Durchführung und Abwicklung des Vertrags notwendig ist.

§ 13 Rechtswahl/ Gerichtsstand

Für die aufgrund diese AGB geschlossenen Verträge und für hieraus folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher den zwingenden Verbraucherschutznormen seines Heimatlandes entzogen wird. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters in Issum.

§ 14. Änderungen der AGB

HostifiX ist berechtigt, die Vertragsbedingungen jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zu ändern. Die geänderten Vertragsbedingungen werden dem Kunden unter Hervorhebung der Änderungen äbermittelt. Der Kunde kann der Änderung der AGB binnen 3 Wochen widersprechen. HostifiX wird den Kunden zu Beginn der Frist auf die rechtlichen Folgen gesondert hinweisen.

§ 15 Schlussbestimmung

Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch später eintretende Umstände verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.




Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung für Verbraucher / Widerrufsrecht und Ausschluss des Widerrufs bei Verbraucherverträgen

1.) Widerrufsrecht bei Lieferung von Waren, die nicht kundenspezifisch hergestellt wurden und in einer Sendung ausgeliefert werden


Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

HostifiX c/o Schnorr

Crön 48

47809 Krefeld

Tel: 02151/4498 290

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir ausschließlich Banküberweisung. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Bankentgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an

HostifiX c/o Schnorr

Crön 48

47809 Krefeld

, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

 
2.) Widerrufsrecht bei Lieferung von mehreren Waren, die nicht kundenspezifisch hergestellt wurden und in mehreren Sendungen ausgeliefert werden

Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

HostifiX c/o Schnorr

Crön 48

47809 Krefeld

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mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir ausschließlich Banküberweisung. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Bankentgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns

HostifiX c/o Schnorr

Crön 48

47809 Krefeld

, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.




Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

(1)Die Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der HostifiX, im nachfolgenden„Auftragnehmer“ genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese sind für alle künf- tigen Geschäftsbeziehungen, die der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber über die vom Auftragnehmer angebotenen Waren, Dienstleistungen und Leistungen abschließt, gültig, insbesondere für Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber. Die Geschäftsbedingungen sind auch dann gültig, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistungen gelten diese als angenommen.

(2)Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auf- tragnehmer deren Geltung im Einzelfall widerspricht. Es liegt von Seiten des Auftragnehmers auch dann kein Einverständnis mit der Geltung von anderen Geschäftsbedingungen vor, wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter enthält oder auf diese verweist.

(3)Alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für die Ausführung dieses Vertrages getroffenen Vereinbarungen müssen schriftlich (auch per Fax oder Email) festgehalten werden.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

(1)Alle von Auftragnehmer aufgeführten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Andernfalls müssen sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sein oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Damit Annahmeerklärungen sowie sämtliche Bestellungen rechtswirksam werden, müssen sie schriftlich, fern- schriftlich oder per Email durch den Auftragnehmer bestätigt werden.

(2)Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind einzig und allein der schriftlich, fernschriftlich oder per Email geschlossene Vertrag sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen maßgeblich. Rechtlich unverbindlich sind mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Vertragsab- schluss. Mündliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern müssen durch den schriftlichen Vertrag bzw. die schriftliche Bestellung über das Internet in der vorgegebenen Bestellmaske ersetzt werden, wenn sich nicht ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie als verbindlich fort gelten. Ebenfalls der schriftlichen Bestä- tigung bedürfen Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen (hierzu gehören auch diese Geschäftsbedingungen), ansonsten sind diese nicht gültig. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben, mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen, nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen. Um die Schriftform zu wahren, genügt die Übermittlung per Telefax oder Email. Andere Telekommunikationswege sind ungenügend.

(3)Macht der Auftragnehmer Angaben zum Gegenstand oder der Darstellung der Lieferung oder Leistung (bei- spielsweise zu Zeichnungen, Gewichten, Maßen, Abbildungen oder sonstigen Leistungsdaten), so sind diese nur annähernd maßgeblich, sofern die genaue Übereinstimmung nicht Voraussetzung für die Verwendbar- keit für den vertraglich vorgesehenen Zweck ist. Die Angaben des Auftragnehmers sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Lieferung/Leistung. Sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird, sind handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte zulässig.

(4)Sollen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichte, Maße oder sonstige Leistungsdaten als verbindlich gelten, müssen diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

(5)Erfolgt bei einem Auftrag die Lieferung an Dritte, so ist der Besteller der Auftraggeber. Besteller und Empfän- ger der Lieferung gelten als gemeinsamer Auftraggeber, wenn die Lieferung an den Empfänger zu dessen Gunsten erfolgt oder der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der- selben in anderer Weise bereichert wird. Die Erteilung eines solchen Auftrages versichert stillschweigend das Einverständnis des Bestellers hierfür.

(6)Erfolgt eine Bestellung auf Rechnung Dritter, so gelten Besteller und Rechnungsempfänger zusammen als Auftraggeber, unabhängig davon, ob in eigenem oder fremden Namen bestellt wurde. Wird nach bereits erfolgter Fakturierung der Rechnungsempfänger auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungs- empfänger geändert, so hat dies den stillschweigenden Schuldbeitritt des neuen Rechnungsempfängers zur Folge. Der Besteller versichert mit einer solchen Auftragserteilung stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

(7)Das Eigentum- und Urheberrecht an allen vom Auftragnehmer abgegebenen Angebote und Kostenvor- anschlägen behält sich dieser vor. Dies gilt ebenfalls für alle dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Modellen, Zeichnungen, Abbildungen, Prospekte, Kataloge, Berechnungen sowie andere Unterlagen und Hilfsmittel. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber nicht erlaubt, diese Gegenstände weder als solche noch inhaltlich für Dritte zugänglich zu machen, sie bekannt zu geben oder sie selbst oder durch Dritte zu benutzen oder zu vervielfältigen. Auf das Verlangen des Auftragnehmers muss der Auftraggeber diese Gegenstände vollständig an ihn zurück- geben und eventuell angefertigte Kopien vernichten, wenn Verhandlungen nicht zum Vertragsabschluss füh- ren oder diese Gegenstände vom Auftraggeber im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden.

(8)Der Auftragnehmer behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, alle angebotenen Gratis- Produkte (z.B. Gratis-Visitenkarten) sowie sonstige kostenlosen Produkte ohne Angabe von Gründen aus dem Angebot zu nehmen sowie jederzeit Aufträge dieser Art ohne vorherige Information des Auftraggebers zu stornieren. Dies gilt gleichermaßen für alle sonstigen, auch kostenpflichtigen Produkte, die aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen einen Auftragsrücktritt aus Sicht des Auftragnehmers erforderlich machen.
§3a Widerrufsrecht Für Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.

§3 Preise und Preisänderungen

(1)Wenn nicht anders angegeben oder vereinbart, hält sich der Auftragnehmer 30 Tage ab dessen Datum an die in seinem Angebot enthaltenen Preise. Ansonsten sind die in der jeweiligen Auftragbestätigung durch den Auftragnehmer genannten Preise maßgebend. Diese verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Werden zusätzliche Leistungen und Lieferungen angefordert, hierzu gehören auch Mehr-, Minder- oder Son- derleistungen, so werden diese gesondert berechnet.

(2)Alle Preise sind in Euro und sofern nicht anders angegeben inklusive der Umsatzsteuer, jedoch zuzüglich der Kosten für Express-Lieferung, Kosten bei Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und anderen öffentlichen Abgaben.

(3)Alle nachträglich nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer veranlassten Änderungen am Auftrag, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hierunter fällt jede Änderung, auch Änderungen der kauf- männischen Auftragsdaten (beispielsweise Lieferanschrift, Versandart, Rechnungsempfänger, Zahlungsart etc.). Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, können alle Änderungen, die auf Wunsche des Auftraggebers erfolgen, mit einer Kostenpauschale von 12,00 € zuzüglich USt. berechnet werden.

(4)Jede Änderung der angelieferten oder übertragenen Daten auf Wunsch des Auftraggebers oder ähnliche Vorarbeiten werden gesondert berechnet.

(5)Der Auftragnehmer hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, notwendige Vorarbeiten an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers selbstständig und ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber durchzuführen, wenn dies der Einhaltung eines Fixtermins dient oder im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt. Die Kostenberechnung für solche Arbeiten erfolgt nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand. Liegen die hierdurch entstehenden Mehrkosten für den Auftraggeber um mehr als zehn Prozent über dem des Auftragwerts (Angebotspreis), mindestens jedoch 29,00 € zzgl. USt., so muss hierfür vorab die Zustim- mung des Auftraggebers über die Berechnung dieser Mehrkosten eingeholt werden.

(6)Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber storniert oder werden die Druckdaten nicht bis zum vereinbarten Termin geliefert, so kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zzgl. USt. durch den Auftragneh- mer berechnet werden. Hat der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht, die über diesem Betrag liegen, so erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der bereits erbrachten Leistungen. Im Status„Neu“ werden Stornierungen durch den Auftraggeber ohne weitere Überprüfung durch den Auftragnehmer akzeptiert. Storniert der Auftraggeber den Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt, so überprüft der Auftragnehmer, ob zu diesem Zeitpunkt eine Stornierung überhaupt noch möglich ist und teilt dies dem Auftraggeber umgehend per Email mit. Nur der Auftraggeber selbst kann Stornierungen beantragen; diese müssen über sein Kunden- konto erfolgen.

§4 Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber

(1)Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. über- tragenen Druckdaten aus, wenn nicht schriftlich (per Fax oder Email) eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Daten müssen vom Auftraggeber entsprechend den in den Auftragsformularen angegeben Da- teiformaten angeliefert werden. Für andere Dateiformate kann der Auftragnehmer eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer das abweichende Dateiformat wurde vom Auftragnehmer vorher schriftlich ge- nehmigt. Für die Richtigkeit der Daten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Dies gilt auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind. 

(2)Von Seiten des Auftragnehmers besteht bezüglich Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder einem von ihm eingeschalteten Dritten (hierzu gehören auch Datenträger und übertragene Daten) keine Prüfungspflicht. Hiervon ausgenommen sind offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Datenübertragung Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen, die dem jeweils aktuellen technischen Stand entsprechen. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, Kopien anzufertigen.

§5 Lieferung und Leistungszeit

(1)Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, egal ob sie als verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden.

(2)Für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignisse (beispielsweise Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, bei Betriebsstörungen aller Art, Streiks, Transportverzögerungen, Mangel an Energie, Arbeitskräften oder Rohstoffen, rechtmäßigen Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen oder nicht richtige, nicht rechtzeitige oder ausbleibende Lieferung durch Lieferanten etc.) verursacht werden und die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Erschweren solche Ereignisse die Erbringung der Lieferung oder Leistung für den Auftragnehmer wesentlich oder machen diese unmöglich und ist die Behinderung nicht von nur vorübergehender Dauer, so ist der Auf- tragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sind die Hindernisse von vorübergehender Dauer, so verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine und verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Ist dem Auftraggeber auf Grund der Verzögerung eine Abnahme der Lieferung/Leistung nicht zuzumuten, so kann dieser gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Hierzu ist eine unverzügliche schriftliche Erklärung von Seiten des Auftraggebers unerlässlich.

(3)Dauert eine Behinderung länger als einen Monat an, so hat der Auftraggeber das Recht, nach einer angemes- senen Nachfristsetzung bezüglich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftrag- geber kann keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sich die Lieferzeit verlängert oder der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei wird. Der Auftragnehmer hat nur dann das Recht, sich auf die genannten Umstände zu berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzt.

(4)Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede volle Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistun- gen und Lieferungen, wenn der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine und Fristen zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet. Beruht der Verzug auf Vorsatz des Auftragnehmers oder zumindest grober Fahrlässigkeit, so können weitere Ansprüche erhoben werden, ansonsten sind über die hier genannte Regelung hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen.

(5)Eine Teillieferung der vereinbarten Lieferung/Leistung durch den Auftragnehmer ist zulässig, wenn die Teillie- ferung im Rahmen des vertraglich festgelegten Bestimmungszwecks für den Auftraggeber verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware garantiert werden kann und der Auftraggeber durch die Teilleistungen keinen erheblichen Mehraufwand oder zusätzliche Kosten zu tragen hat oder die Mehrkosten vom Auftragnehmer übernommen werden.

(6)Voraussetzung für die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung von Seiten des Auftragnehmers ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers. Nur vom Auf- tragnehmer als Fixtermine oder verbindliche Termine schriftlich estätigte Termine sind als Fixtermine für die Leistungserbringung gültig. Wird bei Fixterminen der vereinbarte Termin überschritten oder nicht eingehal- ten, hat der Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Die Erklärung über den Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftragnehmer bereits erbrachte und vom Auftraggeber abgenommene Lieferungen/Leistungen werden berechnet, außer der Auftraggeber wird durch diese Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.

(7)Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz bei der Verzögerung einer Leistung/Lieferung oder der Unmöglichkeit einer Lieferung gleich aus welchem Grund, ist auf die Maßgabe in §17 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

§6 Periodische Arbeiten

(1)Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten besteht eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Die Kündigung erfolgt zum Schluss eines Monats.

§7 Gefahrenübergang – Versand

(1)Sobald der vom Auftragnehmer versandfertige Liefergegenstand an die den Transport übernehmende Un- ternehmen (Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Dritte) übergeben wurde oder aufgrund der Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Maßgeblich hierfür ist der Beginn des Ladevorgangs. Diese Regelung hat auch dann noch Gültigkeit, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch andere Leistungen übernommen hat. Äußert der Auftraggeber den Wunsch, dass der Versand oder die Übergabe verzögert wird oder verzögert sich der Versand durch einen Umstand, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr auf diesen über, sobald seine Ware versandbereit ist.

(2)Der Auftraggeber trägt alle nach Gefahrenübergang anfallenden Lagerkosten. Pro abgelaufene Woche betra- gen die Lagerkosten bei Lagerung durch den Auftragnehmer 1% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände. Es bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, einen Nachweis über weitere oder geringere Lagerkosten geltend zu machen.

(3)Der Geschäftssitz des Auftragnehmers ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, sofern nichts anderes bestimmt ist.

(4)Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Bezüglich einer abweichenden Vereinbarung ist die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich.

(5)Die Versandkosten trägt der Auftraggeber. 

(6)Liegen bei einer Sendung äußerliche Beschädigungen vor, so darf der Auftraggeber diese nur annehmen, wenn der Schaden seitens des Frachtführers/Spediteurs festgestellt wurde. Unterbleibt diese Feststellung, so werden alle Schadensersatzansprüche hieraus gegenüber dem Auftragnehmer unwirksam.

§8 Rechte des Auftraggebers bei Mängeln / Gewährleistung

(1)Die Gewährleistungsfrist ist auf ein Jahr festgelegt. Sie beginnt mit der Lieferung oder bei Abnahme, soweit eine solche erforderlich ist.

(2)Nach Ablieferung an den Auftraggeber oder den von ihm bestimmten Dritten, sind die gelieferten Gegen- stände umgehend und sorgfältig zu untersuchen. Erhält der Auftragnehmer innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes keine Mängelrüge über die offensichtlichen Mängel oder andere Mängel, die bei der unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung zu erkennen waren, so gelten diese als genehmigt. Mängel, die bei dieser sorgfältigen Untersuchung nicht zu erkennen waren, müssen ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne weitere nähere Untersuchung zu erkennen war, als Mängelrüge an den Auftragnehmer gemeldet werden. Mängelrügen sind immer in schriftlicher Form (auch per Email oder Fax) zu verfassen. Verlangt der Auftragnehmer eine Rücksendung der beanstandeten Ware, so ist diese frachtfrei zurückzusenden. Ware, die unfrei zurück geschickt wird, wird nicht angenommen. Ist die Mängelrüge berechtigt, kommt der Auftragnehmer für die Kosten der günstigsten Ver- sandart auf, sofern sich der Liefergegenstand an dem Ort seines bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Befindet er sich an einem anderen Ort und erhöhen sich dadurch die Kosten, so kommt der Auftragnehmer hierfür nicht auf. Die Untersuchungspflicht besteht auch bei den zur Korrektur übersandten Vor- und Zwi- schenerzeugnissen. Mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe geht die Gefahr möglicher Fehler auf den Auftraggeber über, sofern die Fehler nicht erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungspro- zess entstanden sind oder erst hier erkannt werden konnten und vom Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Regelung gilt ebenfalls für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

(3)Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfah- ren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) - auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden - und dem Endprodukt.

(4.1) Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials kann der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragwertes haftbar gemacht werden. Liefert der Auftragnehmer das Material, entfällt diese Haftung.

(4.2) Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiersgeachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden. Aus produktionstechnischen Grün- den können Falz-, Stanz- und Beschnitttoleranzen von bis zu 1 mm auftreten. Diese sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden. 

(5)Der Auftragnehmer ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber keinen vom Auftragnehmer erstell- ten Proof oder Abdruck abgenommen oder selbst einen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt hat. In diesem Zusammenhang werden keine Reklamationen anerkannt.

(6)Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lie- ferung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

(7)Bis zu einer Höhe von 10% sind Mehr- oder Minderlieferungen der bestellten Ware hinzunehmen. Bei Bü- chern und Magazinen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5% hinzunehmen. Dazu gehören unter anderem Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, Makulatur sowie produktionsbe- dingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen, die nicht aussortiert werden.

(8)Der Auftragnehmer ist bei Sachmängeln an den gelieferten Gegenständen innerhalb einer angemessenen Frist wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen herabsetzen, wenn eine Nachbesserung oder Er- satzlieferung fehlschlägt, beispielsweise aufgrund von Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessener Verzögerung.

(9)Liegt der Mangel in der Verantwortung des Auftragnehmers und beruht auf seinem Verschulden, so kann der Auftraggeber unter Berücksichtung der in §17 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(10)Kann der Auftragnehmer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen Mängel an den Produkten/Teilen anderer Hersteller nicht beseitigen, so kann er wahlweise seine Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller und Lieferanten für Rechnungen des Auftraggebers geltend machen oder diese an den Auftraggeber abtre- ten. Gegen den Auftragnehmer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dann Gewährleistungsansprüche, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Lieferanten/Hersteller erfolglos war oder, beispielsweise wegen einer Insolvenz, aussichtslos ist. Für die Dauer des Rechtsstreites wird die Verjährung der betroffenen Gewährleitungsansprüche von Seiten des Auftraggebers gegenüber dem Auftragneh- mer gehemmt.

(11)Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers eine Ver- änderung am Liefergegenstand durchführt oder durch Dritte vornehmen lässt und die Mängelbeseitigung dadurch unzumutbar erschwert oder sogar unmöglich wird. Der Auftraggeber hat hierbei allein für die Mehr- kosten aufzukommen, die bei einer Mängelbeseitigung anfallen.

(12)Wird im Einzelfall eine Lieferung von gebrauchten Gegenständen mit dem Auftraggeber vereinbart, so entfällt jegliche Gewährleistung.

(13)Alle Vorlagen, die der Auftragnehmer erhält, werden von diesem sorgfältig behandelt. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorlagen übernimmt der Auftragnehmer nur eine Haftung bis zum Material- wert. Jegliche weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen. Eingesandte Belegexemplare zur Prüfung der Reklamation können aus rechtlichen Gründen nicht zurückgesandt geschickt werden. 

(14)Alle vorangehend genannten Haftungsbeschränkungen sind bei grob fahrlässigem und vorsätzlichen Verhal- ten ungültig (siehe auch §17).

(15)Der Auftragnehmer haftet nicht für normale Abnutzung.

(16)Ansprüche wegen Mängeln sind nicht abtretbar, sondern stehen gegenüber dem Auftragnehmer nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu.

§9 Eigentumsvorbehalt

(1)Nachfolgend wird der Eigentumsvorbehalt geregelt. Er dient der Sicherung aller aktuell bestehenden und zukünftigen Forderungen von Seiten des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, die sich aus der zwischen den beiden Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung für die vom Auftragnehmer angebote- nen Produkte ergeben. Hierzu gehören unter anderem Druckprodukte, Dienstleistungen um Druckprodukte, Layout-Service, Verteiler-Service sowie Saldoanforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkte Kontokorrentverhältnisse.

(2)Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen durch den Auftraggeber vor. Diese Ware sowie die nach dieser Vereinbarung an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend als„Vorbehaltsware“ bezeichnet.

(3)Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Aufragnehmer aufzubewahren.

(4)Der Auftraggeber hat das Recht, bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Abs. 9) die Vorbehaltsware im ord- nungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Unzulässig sind Verpfändungen und Sicherungsübereignungen.

(5)Es wird vereinbart, dass für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet wird, die Verar- beitung im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller erfolgt und der Auftragnehmer unmittelbar das Eigentum oder Miteigentum/Bruchteilseigentum (wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Sollte kein solcher Eigentumserwerb beim Auftragnehmer eintreten, so überträgt der Auftraggeber bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder Miteigentum (im oben genanntes Verhältnis) an der neu geschaf- fenen Sache zu dessen Sicherheit auf den Auftragnehmer. Vermischt sich die Vorbehaltsware in diesem Zusammenhang untrennbar mit anderen Sachen oder wird mit diesen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist eine der anderen Sachen hierbei als Hauptsache anzusehen, so erhält der Auftraggeber vom Auftragnehmer, soweit diesem die Hauptsache gehört, anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

(6)Der Auftraggeber tritt im Falle einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt sicherheitshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an den Auftragnehmer ab. Bei Miteigentum des Auftragnehmers an der Vorbehaltsware geschieht dies anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil. Dieselbe Regelung gilt für alle sonstigen Forderungen, die die Stelle der Vorbehaltsware einnehmen oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Darunter fallen unter anderem Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Auftraggeber wird vom Auftrag- nehmer widerruflich ermächtigt, die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung des Auftragnehmers einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung darf vom Auftragnehmer nur im Verwertungsfall widerrufen werden.

(7)Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware durch Dritte (im Besonderen durch Gerichtsvollzieher und Pfändung) ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen, so dass dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Können in diesem Zusammen- hang für den Auftragnehmer entstandene gerichtliche und außergerichtliche Kosten nicht von dem Dritten übernommen werden, so haftet hierfür der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer.

(8)Soweit der Wert der Vorbehaltsware sowie der an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt, wird der Auftragnehmer diese auf Verlagen nach seiner Wahl freigeben.

(9)Verstößt der Auftraggeber gegen den Vertrag – insbesondere bei Zahlungsverzug – hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (Verwertungsfall) und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§10 Zahlung

(1)Als einzige Zahlungsmöglichkeit gilt Vorauskasse, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen wurde. Bei Zahlung mittels Paypal oder Sofortübweisung wird der Rechnungsbetrag noch vor Produktionsbeginn vom Auftraggeber eingezogen. Die anfallenden Gebühren werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Bezahlung mit Paypal oder Sofortübweisung kommt eine Onlinebearbeitungsgebühr von 2,5% inkl. USt. hinzu. Für Samstagszustellungen wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,74 € inkl. USt. in Rechnung gestellt.

(2)Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Ware unberechtigterweise, so hat der Auftragnehmer das Recht, eine Schadensersatzpauschale von 20,00 € (netto) zu erheben. Diese Summe beinhaltet laut §249 Abs. 2 des BGB keine Umsatzsteuer. Weist der Auftraggeber einen geringeren Schaden nach, wird dieser zu Grunde gelegt. Ebenso hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann als Grundlage für den Schadensersatz gilt. Unabhängig von der Schadensersatzpauschale wird der geschul- dete Betrag in Rechnung gestellt.

(3)Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, außer es besteht eine schriftliche Vereinbarung über andere Zahlungsbedingungen.

(4)Sowohl Verkaufspersonal als auch technisches Personal haben keine Berechtigung zum Inkasso in bar. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.

(5)Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, Schecks oder das Wechseln von anderen Geldwährungen abzulehnen. Die Annahme von Schecks und anderen Währungen erfolgt immer nur zahlungshalber. Sofort fällig sind Diskont- und Wechselspesen, die zu Lasten des Auftraggebers gehen.

(6)Bestehen ältere Schulden des Auftraggebers beim Aufragnehmer, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen zunächst auf die älteren Schulden des Auftraggebers an- zurechnen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die erfolgte Verrechnung. Bereits entstan- dene Kosten und Zinsen berechtigen den Auftragnehmer, die Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zum Schluss auf die Hauptleistung anzurechnen.

(7)Erst wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann, gilt eine Zahlung als erfolgt. Bezüglich Schecks gilt eine Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wurde und nicht mehr zurückge- geben werden kann.

(8)Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung bspw. Durch Kreditkarte oder Bürgschaft verlangt werden.

(9)Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder der Kredit- würdigkeit des Auftraggebers bekannt und ist dadurch die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet, so hat der Auftragnehmer das Recht, Vorauszahlungen zu verlangen, die Ware zurückzubehalten und die Wei- terarbeit einzustellen. Beruhen auf diesem Vertragsverhältnis weitere Lieferungen und ist der Auftraggeber mit diesen ebenfalls im Verzug, so greift auch hier das in diesem Absatz genannte Recht des Auftragnehmers.

(10)Auch wenn Gegenansprüche und Mängelrügen geltend gemacht werden, ist der Auftraggeber nur dann zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unbestritten sind. Der Auftraggeber ist jedoch auch zur Zurückbehaltung wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§11 Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen

(1)Alle vom Auftragnehmer erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt möglicher Irrtümer. Bis spä- testens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Auftraggeber kann der Auftragnehmer eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als akzeptiert, außer der Auftraggeber legt innerhalb dieser Frist von sechs Wochen schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition gegenüber dem Auftrag- nehmer Widerspruch ein. Dies beinhaltet auch gewünschte Änderungen der Rechnungsanschrift oder des Rechnungsempfängers. Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist. §12 Patente, Urheberrechte und Marken (1)Der Auftraggeber und dessen Abnehmer werden vom Auftragnehmer gegenüber Ansprüchen aus Verlet- zungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen freigestellt, sofern der Entwurf eines Liefergegenstandes bzw. die gelieferten Daten nicht vom Auftraggeber stammen. 

(2)Die in §12(1) genannte Freistellungsverpflichtung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitere Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird. Außerdem muss die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich dem Liefergegenstand des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen sein.

(3)Der Auftragnehmer kann sich von den Paragraphen und den dadurch übernommenen Verpflichtungen befreien, wenn er entweder: [a]in der Lage ist, die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Rechte (Urheberrechte, Marken oder Patente etc.) zu beschaffen oder [b]für den Auftraggeber einen Ersatz in Form eines geänderten Liefergegenstandes oder Teil davon zur Verfügung stellt, der im Falle eines Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigt.

§13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

(1)Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte von Dritten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen) verletzt, so haftet hierfür ausschließlich der Auftraggeber. Mit seinem Auftrag erklärt der Auftraggeber, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Bei einer diesbezüglichen Rechtsverletzung stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.

§14 Handelsbrauch und Copyright

(1)Sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde, gelten im kaufmännischen Verkehr die Handelsbräuche der Druckindustrie. Hierunter fällt unter anderem die nicht bestehende Herausgabepflicht von Zwischenerzeug- nissen wie Daten, Druckplatten oder Lithos, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden.

(2)Der Auftragnehmer behält sich für alle im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen –im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. –alle Rechte (Copyright) vor. Mit dem Entgelt des Auftraggebers für die Arbeiten des Auftragnehmers bezahlt der Auftraggeber nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, kann das Copyright dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen die Zahlung eines Entgelts übertra- gen werden. Erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts gehen die Rechte in diesem Fall auf den Auftraggeber bzw. den Dritten über.

§15 Geheimhaltung

(1)Die dem Auftragnehmer unterbreiteten Informationen im Zusammenhang mit Bestellungen gelten nicht als vertraulich, es sei denn, etwas anderes wäre ausdrücklich schriftlich vereinbart worden.

§16 Daten und Auftragsunterlagen

(1)Daten, die der Auftragnehmer aufgrund des geschäftlichen Vertrags vom Auftraggeber erhält, werden aus- schließlich zur Bearbeitung des erhaltenen Auftrags beim Auftragnehmer gespeichert. 

(2)Eine Archivierung der vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen wie Vorlagen, Daten oder Datenträger ist nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts hinaus möglich. Soll dies geschehen, so hat dies bei fehlender Verein- barung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Der Auftragnehmer kann für Beschädigungen oder Verluste, aus welchem Grund auch immer, nicht haftbar gemacht werden. Eine Ausnahme stellt grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten (siehe §17) dar.

(3)Die Suche nach Daten im Archiv (Wiederherstellen von Daten) sowie ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für eine weitere Bearbeitung wird pauschal mit 25,00 € zzgl. USt. für jeden archivierten Druckauftrag berechnet.

(4)Sonstige Auftragsunterlagen sowie Daten auf CD/DVD/sonstigen Datenträgern können nicht zurück gesen- det werden.

(5)Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdaten- schutzgesetz vom Auftragnehmer zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert werden. Der Aufragnehmer behält sich weiterhin das Recht vor, die Daten an Dritte (beispielsweise Paketdienste, Versicherungen etc.) zu übermitteln, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.

§17 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1)Nach Maßgabe dieses §17 ist die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, ganz gleich aus welchen Grund (besonders aus Unmöglichkeit, mangelhafter oder falscher Lieferung, Verzug, Verletzung der Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlungen), eingeschränkt, wobei es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt.

(2)Der Auftragnehmer kann nicht haftbar gemacht werden bei [a]einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, Angestellten, gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungshilfen, [b] grober Fahrlässigkeit seiner nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungshilfen, es sei denn es handelt sich um eine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Als vertragswesentlich gelten die Verpflichtung zur rechtzeitigen und mängelfreien Lieferung und Installation sowie Obhuts-, Beratungsund Schutzpflichten, die für die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes durch den Auftraggeber wichtig sind oder den Schutz von Leib oder Leben des Personals des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichem Schaden bezwecken.

(3)Haftet der Auftragnehmer aufgrund §17(2) für Schadensersatz, so bleibt diese Haftung auf die Schäden be- grenzt, die für den Auftragnehmer bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung voraus- sehbar waren oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt unter Berücksichtigung der Umstände, die für ihn bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, hätte voraussehen müssen. Außerdem sind nur mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln am Liefergegenstand sind, ersatzfähig, wenn solche Schäden typischerweise bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes zu erwarten sind. 

(4)Auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, ist im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit die Ersatzpflicht des Auftragnehmers für Sach- und Personenschäden auf höchstens das Zweifache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (6.000.000 €) und höchstens auf einen Betrag von 3.000.000 € pro geschädigte Person beschränkt.

(5)Im gleichen Umfang gelten die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen ebenfalls zugunsten der Organe, der Angestellten, der gesetzlichen Vertreter und der sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(6)Von jeglicher Haftung ausgenommen sind unentgeltliche technische Auskünfte und Beratungen durch den Auftragnehmer, die nicht zu dem von ihm vereinbarten, geschuldeten und im Vertrag festgehaltenen Liefer- umfang gehören.

(7)Die in diesem Paragraph genannten Einschränkungen für die Haftung des Auftragnehmers gelten nicht für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlichem Verhalten oder nach dem Produktionshaftungsgesetz.

§18 Schlussbestimmungen - anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

(1)Ergeben sich aus der Geschäftsbedingung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber Streitigkei- ten (soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtli- chen Sondervermögens ist), so hat der Auftragnehmer die Wahl, ob Stuttgart als Gerichtsstand gewählt wird oder der Sitz des Auftraggebers. Als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen den Auftragnehmer gilt Stuttgart. Von dieser Regelung unberührt bleiben zwingende geschäftliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände.

(2)Das Recht der Bundesrepublik Deutschland liegt diesen Geschäftsbedingungen und der ganzen Rechtsbe- ziehung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zu Grunde.

(3)Enthalten der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken, so gel- ten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen zur Ausfüllung dieser Lücken als vereinbart, die die beiden Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und zum Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn die Regelungslücke bekannt gewesen wäre.

(4)Für den Fall dass eine Bestimmung in den hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam ist oder wird, so bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen davon unberührt.

(5)Ist der Auftraggeber Unternehmer, jedoch nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so gelten die in §18(1) genannten Bestimmungen ebenfalls.


Online-Streitbeilegung 
​gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

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